Antrag öffentliche zustellung versäumnisurteil Muster

Antrag öffentliche zustellung versäumnisurteil Muster

c) in jedem anderen Fall, in dem eine Praxisrichtung vorsieht, dass der Antragsteller kein Versäumnisurteil erwirken darf. (Regel 20.4 sieht allgemein die Widerklage eines Beklagten gegen einen Kläger vor, und Regel 20.4(3) sieht vor, dass Teil 10 (Leistungsbestätigung) nicht auf eine widerklage aus dieser Regel Anwendbarkeit findet.) (7) Ein Agenturleiter muss sicherstellen, dass die unter Unterabschnitt (3) festgelegten Verfahren öffentlich zugänglich gemacht werden. f) Nichterfüllung einer Bedingung nach Ziffer 22 Absatz 6; e) Nichtabschluss einer Einstiegsausbildung; (Art. 19 Abs. 1 der Dienstleistungsverordnung (die die gleiche Bedeutung wie in Regel 6.31 Buchstabe e) hat) gilt für Versäumnisurteil, wenn das Antragsformular gemäß dieser Verordnung zugestellt wird.) o) vorbehaltlich der Vorschriften die Offenlegungen von öffentlichem Interesse (im Sinne des Public Interest Disclosure Act 2013) zu untersuchen, soweit sich die Angaben auf mutmaßliche Verstöße gegen den Verhaltenskodex beziehen; 23 Nach Art. 69 Abs. 2 der Verfahrensordnung sind der unterlegenen Partei die Kosten aufzuerlegen, wenn sie in den Schriftsätzen der erfolgreichen Partei beantragt worden sind. Da die Kommission die Kosten beantragt hat und die Italienische Republik weitgehend mit dem Vorhaben zu tun hatte, sind ihr die Kosten aufzuerlegen. 11 Daraus folgt, dass die vorliegende Klage nicht zulässig ist, soweit sie eine Erklärung verlangt, dass die Italienische Republik ihren Verpflichtungen aus diesem Artikel nicht nachgekommen ist. Ein Mitgliedstaat, der die Berufserfahrung und den Dienstaltersstatus eines im öffentlichen Dienst beschäftigten Gemeinschaftsarbeitnehmers nicht berücksichtigt, kommt seinen Verpflichtungen aus Art. 39 EG und Art.

7 Abs. 1 der Verordnung Nr. 1612/68 über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Gemeinschaft nicht nach. 13 Nach dieser Rechtsprechung hat die Italienische Republik im vorliegenden Fall gegen die fraglichen Bestimmungen verstoßen, indem sie die Erfahrungen oder das Dienstalter, die in anderen Mitgliedstaaten von Im öffentlichen Dienst in Italien, insbesondere im öffentlichen Sektor der Bildung und gesundheit, erworben wurden, nicht berücksichtigt habe. b) der Beklagte den gesamten Anspruch (einschließlich etwaiger Kostenansprüche), über die der Kläger eine Entscheidung beantragt, erfüllt hat; f) “Lugano-Übereinkommen” das Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Island, dem Königreich Norwegen, der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Königreich Dänemark, das am 30. Oktober 2007 von der Europäischen Gemeinschaft unterzeichnet wurde; g) “Haager Übereinkommen von 2005” das am 30. Juni 2005 in Den Haag geschlossene Übereinkommen über die Wahl von Gerichtseinkünften.


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